Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.03.1961

Rechtsprechung
   BFH, 10.03.1961 - VI 200/60   

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https://dejure.org/1961,11455
BFH, 10.03.1961 - VI 200/60 (https://dejure.org/1961,11455)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1961 - VI 200/60 (https://dejure.org/1961,11455)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1961 - VI 200/60 (https://dejure.org/1961,11455)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1961, 728
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 28.02.1975 - VI R 29/72

    Schadensersatz - Schadensersatzleistungen - Privatvermögen - Steuerpflichtiger

    Das hat schon der RFH im Urteil VI A 37/34 und der erkennende Senat im Urteil vom 10. März 1961 VI 200/60 (DB 1961, 728) ausgesprochen.

    Auf das Urteil VI 200/60 kann sich der Kläger für seine Ansicht, die streitige Abfindung gehöre nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, nicht berufen.

  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Im Urteil VI 200/60 vom 10. März 1961 ("Der Betrieb" 1961 S. 728) wurde der Geldersatz, den ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für seine in einer ausländischen Dienststelle verlorene Wohnungseinrichtung erhalten hatte, nicht als Arbeitslohn angesehen, weil dem Ersatz in gleicher Höhe ein steuerlich anzuerkennender Aufwand (Opferung von Werten) gegenüberstand.
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Rechtsprechung
   BFH, 10.03.1961 - VI 279/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,10849
BFH, 10.03.1961 - VI 279/60 (https://dejure.org/1961,10849)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1961 - VI 279/60 (https://dejure.org/1961,10849)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1961 - VI 279/60 (https://dejure.org/1961,10849)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 14.12.1962 - VI 99/62 S

    Steuerliche Berücksichtigung eines Pflegekindschaftsverhältnisses sowie

    So wurde ein Pflegekindschaftsverhältnis nicht anerkannt zwischen einem Kind und einem Steuerpflichtigen, mit dem die Mutter des Kindes als Hausdame und Lebensgefährtin zusammenlebte, da der Mutter trotz der Fürsorge des Steuerpflichtigen für das Kind die eigentliche Verantwortung oblag (Urteil VI 279/60 vom 10. März 1961, "Der Betrieb" 1961 S. 728).
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